Rot-Weiß-Rot-Karte
Gesetzesreform

Ab 1. Oktober 2022 ist endlich die Gesetzesreform des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) in Kraft getreten.

Für wen ist das überhaupt relevant? Was ändert sich für Unternehmen in Österreich, die internationale Fachkräfte einstellen und was ändert sich für Fachkräfte und ihre Familien?

Was verbessert sich für Arbeitgeber*innen?

Das Antragsverfahren auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte und auch die Blaue Karte EU soll künftig schneller von den österreichischen Behörden abgewickelt werden als in der Vergangenheit.

Außerdem bietet die Novellierung den Unternehmen in Österreich zwei neue Optionen der langfristigen Anstellung internationaler Fachkräfte.

Was verbessert sich für Fachkräfte?

Auch drittstaatsangehörige Fachkräfte mit einem verbindlichen Jobangebot bei einem Unternehmen in Österreich erfahren durch die Neuerungen einige Verbesserungen, die von Erleichterungen bei der Einwanderung bis hin zum attraktiven dauerhaften Aufenthalt in Österreich reichen.

Vor allem wird die Rot-Weiß-Rot–Karte für bestimmte angestellte Fachkräfte (Sonstige Schlüsselkräfte,  Fachkräfte in Mangelberufen und Besonders Hochqualifizierte) deutlich zugänglicher gestaltet, insbesondere was die jeweiligen Punktesysteme betrifft.

Weiters erfahren auch einzelne Unterkategorien der Rot-Weiß-Rot-Karte spezifische Aufwertungen.

Auch die Blaue Karte EU erlebt durch die Gesetzesreform Verbesserungen – zusätzlich zur Gehaltsänderung, IT-spezifischen Regelung und Entsendung.

Was verbessert sich für Familien von Fachkräften?

Vor allem die neue Möglichkeit, dass Arbeitgeber*innen nicht nur für die Fachkraft, sondern auch dessen Familie, den Antrag auf den Aufenthaltstitel einbringen kann, führt idealerweise dazu, dass Familien zeitgleich nach Österreich einwandern können.

Genaue Informationen und Details zur Novellierung findest du unter diesem Link.

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